Medizinische Hauskrankenpflege
Die Kasse gewährt, wenn dadurch eine ansonsten erforderliche Anstaltspflege entbehrlich wird, über ärztliche Anordnung und unter ärztlicher Aufsicht medizinische Hauskrankenpflege.
Diese Leistung wird durch diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht. Verträge zur direkten Abrechnung mit der Kasse, damit zum kostenlosen Bezug dieser Leistung, bestehen mit allen Gesundheits- und Sozialsprengeln Tirols.
Gewährt wird medizinische Hauskrankenpflege, so lange es erforderlich ist, längstens jedoch für vier Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit ist eine Verlängerung nach Genehmigung durch den Ärztlichen Dienst der Krankenkasse möglich.