Das Abrechnungssystem wurde mit 1.1.2010 auf landesweit einheitliche sozial gestaffelte Tarife umgestellt. Diese Umstellung dient vor allem dem Zweck, die mobile Pflege zu Hause leistbar zu machen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Dazu wird das Einkommen (Nettopension, Pflegegeld und etwaige sonstige Einkommen wie Leibrente, Pachteinnahmen usw.) den Ausgaben (Wohnung, Lebenserhaltungskosten usw.) gegenübergestellt, um eine sogenannte Bemessungsgrundlage zu ermitteln. Diese bildet dann die Grundlage für den Stundentarif der Pflege und Haushaltsleistungen. Die Tariffestsetzung erfolgt im Rahmen des Aufnahmeverfahrens und wird jährlich neu angepasst.
Grundgedanke in der Bereitstellung einer Pflege- bzw. Betreuungsperson ist in erster Linie die UNTERSTÜTZUNG und BEGLEITUNG von pflegenden Angehörigen bzw. bereits bestehender sozialer Strukturen (Nachbarschaftshilfe, Freundschaftsdienste, ehrenamtliche Sozialdienste…). Diese wertvollen ehrenamtlichen Dienste können durch den Sozial- und Gesundheitssprengel nicht ersetzt werden!
Um die Hilfe möglichst effizient zu gewähren und die Kosten für den Pflegebedürftigen damit erträglich zu halten, übernimmt die Pflegekraft in erster Linie jene Tätigkeiten, die Angehörige oder andere Betreuungspersonen überfordert bzw. nicht möglich sind.